Wolfram Moshammer ist Mitglied im Fachausschuss
„Immobilien“ des IVD-Süd. Er hat früher den
Fachbereich „Wertermittlung“ des LVS Bayern geleitet und
war Präsident des Landesverbandes öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger in Bayern.
Seine beruflichen Immobilienerfahrungen hat er als
Geschäftsführer einer bekannten Münchener
Immobiliengesellschaft und später bei einer internationalen
Investmentgruppe gesammelt.
Selbständig als Fachmakler für Gewerbeimmobilien, erwarb er
besondere Kenntnisse im Bereich Gewerbe- und Industrieimmobilien.
Hohe Kompetenz durch gewachsene Verbindungen nach langjähriger Tätigkeit in der Immobilienwelt im In- und Ausland.
Schnelligkeit durch vernetzte Arbeitsweise und einen qualifizierten Mitarbeiterstab.
Objektiv und unparteiisch, da ein Leben lang an seinen Eid als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gebunden bleibt.
Das Fachwissen wird zeitentsprechend durch die Teilnahme an Schulungen der Fachverbände ergänzt.
Verschwiegenheit
Nach den Vorschriften der Sachverständigenordnung des DIHK
(Deutscher Industrie- und Handelskammertag) unterliegt der
Sachverständige einer besonderen Schweigepflicht. Ein
Sachverständiger ist verpflichtet, aus seiner beruflichen
Tätigkeit erlangte Kenntnisse nur in neutraler Form
weiterzuverwenden (vgl. RE OLG Oldenburg vom 19.12.80 .AZ 5 UH 13/80).
Gestützt auf diese Schweigepflicht werden den
Sachverständigen Details anvertraut, die ihnen die
Fortführung ihrer Wertkataster ermöglichen und erleichtern.